aus der Residenz des Rechts
Baurecht
Bebauungspläne undemokratisch
Bebauungspläne mit ihren kleinkarierten Vorschriften
Bebauungspläne mit ihren kleinkarierten Vorschriften
Die letzte Bastion der Bürokratendiktatur sind die Bebauungspläne mit ihren kleinkarierten Vorschriften, wo mit einer antidemokratischen Haltung von den dafür zuständigen Gemeindemitgliedern dem Bürger alles verboten wird, was diesen Gemeindemitgliedern nicht gefällt.
Jeder Bürger sollte so bauen und wohnen dürfen, wie er es sich leisten kann, auch in einem Pseudotoskanischen Haus.
Die Zeit der Fürstenvorschriften aus dem 19. Jahrhundert sollte beim privaten Hausbau endlich vorbei sein.
Freiheit für den Bauherrn
Dazu kommt, dass die Gestaltungsformulierungen in den Bauordnungen der Länder im Wesentlichen einer Bauverordnung entlehnt sind, "die aus der NAZI-Zeit stammt", und über die das Bundesverwaltungsgericht sein Verdikt schon 1962 gesprochen hat:
Die Bestimmungen ermöglichten "es nicht, in Ortssatzungen die Gestaltung baulicher Anlagen mit besonderen Anforderungen in Bezug auf Baugesinnung oder Einfügung in die Umgebung geschmacksdiktatorisch oder gar willkürlich bis ins einzelne zu reglementieren".