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Die Novelle des bundesweit einzigartigen Gesetzes tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.


Die Novelle des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes verabschiedet vom Baden-Württembergische Landtag.



Mit den Stimmen der grün-roten Regierungsmehrheit hat der baden-württembergische Landtag die Novelle des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes verabschiedet.


Das neue Gesetz verlangt unter anderem 15 % erneuerbare Energien beim Austausch einer Heizungsanlage.


Die Meinung des Baden-Württembergischen Umweltminister Untersteller:


Wir fordern, aber wir überfordern nicht.


Der Herr Umweltminister Untersteller braucht ja die Millionen nicht zahlen.


Die Hausbesitzer und nach der Sanierung die Mieter zahlen die Millionen.


Und dann schwadronieren die Politiker über die gestiegenen Mieten.










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