aus der Residenz des Rechts
Neues Bundesmeldegesetz
Melderecht eine Angelegenheit der Länder.
Am 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Bisher war das Melderecht eine Angelegenheit der Länder.
Der Bund stellte lediglich die Rahmenbedingungen.
Das neue Bundesmeldegesetz ermöglicht eine einheitliche Erfassung der Einwohner Deutschlands, egal, in welchem Bundesland sie sich befinden.
Jeder, der eine Wohnung in Deutschland bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Bisher lag die Frist zur Anmeldung bei einer Woche.
Jetzt bei zwei Wochen.
Die Abmeldepflicht gilt auch weiterhin, allerdings nur bei Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung.
Ohne Wohnungsgeberbescheinigung erfolgt keine Wohnsitzanmeldung.
Ein wichtiger Bestandteil des neuen Gesetzes ist die wieder eingeführte Bestätigung Wohnungsgeberbescheinigung des Wohnungsgebers beim Einzug in die neue Wohnung.
Der Vermieter muss dieses ausfüllen und an den Mieter weiterreichen.
Damit bestätigt er den Einzug des Mieters.
Das neue Gesetz verpflichtet den Wohnungsgeber, diese Wohnungsgeberbescheinigung auszufüllen.
Ohne diese kann keine Wohnsitzanmeldung erfolgen.