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Wer den Wohnungsmakler bestellt, muss ihn bezahlen.


Der Koalitionsausschuss des Bundestages hat beschlossen.


Der Koalitionsausschuss des Bundestages hat beschlossen, das Bestellerprinzip für Mietwohnungen einzuführen.


Künftig wird der Vermieter die Provision in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten zahlen und der wird genauer nachfragen, was für eine Leistung er eigentlich für sein Geld bekommt.


Es gibt schon jetzt Makler die eine genau ausführliche Immobilienbeschreibung über das Mietobjekt erstellen und vom Vermieter bezahlt werden.


Und auch viele Wohnungseigentümer akzeptieren, dass sie schon heute für eine schnelle, effiziente Vermietung zahlen müssen.


Das Bestellerprinzip wird der Branche gut tun und die Faulen der Branche aussortieren.










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