aus der Residenz des Rechts
Bundestag schafft den Routerzwang in 2016 ab.
Internet-Provider in Deutschland.
Internet-Provider in Deutschland schrieben ihren Kunden bislang vor, die eigenen Router zur Einwahl ins Netz zu benutzen.
Sie definierten die eigenen Router als Netzabschlusspunkt.
Der Hintergrund war, an den eigenen Router, den die Kunden kaufen mussten, auch noch zu verdienen.
Dagegen ist nichts zu sagen, aber dass diese Router in der Software keinen Komfort haben und noch nicht mal den Mindeststandart erfüllen ist unverschämt.
Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend einstimmig die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs.
Das neue Telekommunikationsgesetz definiert die erste Anschlussdose als Netzabschlusspunkt.
Damit haben die Kunden der Internet-Provider in Deutschland die freie Auswahl an technisch hochwertigen Router wie zum Beispiel die Fritz Box.